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Einladung zur Mitgliederversammlung und die Hygienekonzept ( Freitag, 30. Oktober 2020 )

Hiermit lade ich Sie zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Hiermit lade ich Sie zu der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Termin: Freitag, 30. Oktober 2020, 16.00 Uhr.

Ort: Hörsaal BA 026, Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg, Bismarckstr. 81, 47057 Duisburg.

Anfahrt: www.uni-due.de/de/universitaet/gebaeude_duisburg_ba.php

Tagesordnung: 

Top 1:   Genehmigung der Tagesordnung

Top 2:   Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 03.05.2019

Top 3:   Rechenschaftsbericht des Vorstands

Top 4:   Bericht der Rechnungsprüfer

Top 5:   Entlastung des Vorstands

Top 6:   Wahl des Vorstands

Top 7:   Wahl des Kuratoriums

Top 8:   Wahl der Rechnungsprüfer

Top 9:    Aktionen 2020

Top 10:  Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2020

Top 11:  Bericht aus der Fakultät für Ingenieurwissenschaften

Top 12:  Verschiedenes

Die Corona Pandemie erfordert Maßnahmen, die in den Corona-Infos der Universität zusammengefasst sind www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/2020-07-16-hinweise-zuveranstaltungen.pdf

Die aktuell gültige Version des Konzepts ist auf der Webseite des Fördervereins einsehbar www.foerderverein-iw.de/aktuelles/news-detail/mitgliederversammlung-2020/

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (§ 6 Abs. 2 der Satzung). Bitte melden Sie sich unbedingt unter info@foerderverein-iw.de zur Teilnahme an.

 

Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung an. Es stehen im Sitzungssaal BA 026 insgesamt 38 Sitzplätze zur Verfügung. Da die Gebäude der Universität aufgrund der Corona-Situation geschlossen sind, finden Sie sich bitte 15 Minuten vor Beginn der Sitzung vor dem Eingang des Gebäudes BA ein. Sie werden dort abgeholt, zum Sitzungssaal und zu den Ihnen zugewiesenen Sitzplätzen geführt (die Zuweisung der Sitzplatznummern erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung). Im Sitzungssaal selbst sind die Plätze markiert und entsprechende Bodenmarkierungen angebracht, um die Abstandsregelungen einzuhalten. Auf die Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften (Einhaltung des Abstandes von 1,5m und das Tragen von Mund-Nase-Masken) wird hingewiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen